Gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer als Geschäftsführer leiten die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher ehrenamtlich die Kirchengemeinde.
Die Wahl zum Kirchenvorstand finden alle 6 Jahre statt, zuletzt im Jahr 2018.
Gewählt werden können alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die mind. 18 Jahre alt sind.
Wählen dürfen alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die mind. 16 Jahre alt sind.
Die Größe des Kirchenvorstandes richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder der Kirchengemeinde (wir dürfen bis zu 8 ehrenamtliche Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher im Kirchenvorstand haben, wovon ein kleiner Teil nicht gewählt, sondern berufen wird).
 
Aufgaben des Kirchenvorstandes sind:
- Aufstellung und Beschluss des jährlichen Haushaltes der Kirchengemeinde
- Gestaltung des Gemeindelebens in Zusammenarbeit mit den Gemeindegliedern
- Organisation der Unterhaltung von Gebäude und Anlagen
- Wahl einer Pfarrerin oder eines Pfarrers für die Kirchengemeinde (wenn das erforderlich ist, bei uns eine Aufgabe der Pfarrverbandsversammlung)
- Beschluss über Anstellungsverhältnisse von hauptamtlichen Mitarbeitern
- Mitarbeit in kirchlichen Gremien und anderen Organisationen, bei denen die Gemeinde Mitglied ist z.B. Nachbarschaftshilfe, Propsteisynode
- . . .
Freiwillig übernehmen die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher
- Kirchendienste (also der Küsterdienst und Lesungen während des Gottesdienstes) und
- halten Kontakt zur Partnergemeinde in Schwepnitz.
 
Aktuell gehören dem Kirchenvorstand an
Angelika Hohmann
Andrea Jagla
Gerlinde Koopmann
Marion Lüer
Kerstin Nerhkorn
Ina Pakusch
Anne Paliga
Dennis Baumgarten
Lothar Voges (Pfr.)